ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1.      Allgemeines

a.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) der Firma Immomeile GmbH & Co KG (im Folgenden kurz „Makler“ genannt) bilden einen integrierenden Bestandteil jeglicher Angebote und sonstiger rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Maklers sowie der von ihm abgeschlossenen Maklerverträge. Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie vor oder im Zuge des Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und dem Makler ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Der Makler wird ausschließlich auf Grund dieser AGB tätig. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

b.    Der Makler behält sich das Recht vor, sich zur Vertragserfüllung anderer befugter Immobilienmakler zu bedienen, wenn dies zur Erhöhung der Vermittlungschancen zweckdienlich erscheint. Daraus entstehen weder dem Auftraggeber noch dem diesem zugeführten Interessenten irgendwelche Mehrkosten.

 

2.      Maklervertrag

a.     Der Makler wird bei Abschluss eines Maklervertrages damit betraut, die in der Immobilienmaklerverordnung BGBI II 1996/297 angeführten Geschäfte - wie Kauf bzw. Verkauf von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen, Wohnungseigentum sowie Mietverträge betreffend Geschäftsräume, Wohnungen und Einfamilienhäusern – zu vermitteln.

b.    Im Falle des Abschlusses eines Alleinvermittlungsauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, für das zu vermittelnde Geschäft keinen anderen Makler in Anspruch zu nehmen. Wird der Alleinvermittlungsvertag vom Auftraggeber nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht schriftlich verlängert, wandelt sich dieser in einen unbefristeten schlichten Maklervertrag, der von beiden Vertragsteilen ohne Angabe von Gründen jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich aufgelöst werden kann.

c.     Der Makler ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Angaben des Auftraggebers auf deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, sondern darf auf deren Richtigkeit vertrauen. Soweit der Auftraggeber schuldhaft unrichtige Informationen erteilt, haftet er dem Makler für diesem dadurch entstehende Schäden.

d.    Der Makler ist verpflichtet, die Information, dass er als Doppelmakler tätig ist als auch – falls er ein wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis zum Abgeber hat – weiterzugeben.

e.     Der Auftraggeber ist im Besonderen verpflichtet, sämtliche für die Gültigkeit des zu vermittelnden Rechtsgeschäftes erforderliche Bewilligungen einzuholen und dem Makler jederzeit über den Stand der diesbezüglichen Verfahren schriftliche Auskunft zu erteilen.

f.     Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB und der im Angebot ersichtlichen Konditionen.

g.    Alle Erklärungen an den Makler durch den Abgeber oder den Interessenten über bedeutsame Inhalte können rechtswirksam nur in schriftlicher Form erfolgen.

 

3.      Konsumentenschutz

a.     Bei Geschäften mit Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, wird auf die Bestimmungen des KSchG hingewiesen, insbesondere das in den § 3 und § 30 a geregelte Rücktrittsrecht.

b.    Sofern das KSchG in seiner geltenden Fassung zwingende Bestimmungen vorsieht, die diesen AGB widersprechen sollten, gehen die entsprechenden Bestimmungen des KSchG jenen dieser AGB vor.

 

4.      Provision

a.     Falls im Einzelfall nicht anders vereinbart wird, gelten die in der Immobilienmaklerverordnung BGBI II 1996/297 idgF angeführten Höchstprovisionssätze zuzüglich 20% Mwst. als vereinbart.

b.    Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung der Provision an den Makler, falls dieser dem Vertragspartner des Auftraggebers das betreffende Objekt namhaft gemacht hat.

c.     Die Zahlung der Provision wird auch für den Fall vereinbart, dass der Auftraggeber die vom Makler namhaft gemachten Interessenten einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt.

d.    Es gilt für die Dauer eines allenfalls abgeschlossenen Alleinvermittlungsauftrages vereinbart, dass der Auftraggeber die Provision auch dann zu zahlen hat, wenn

-          er den Alleinvermittlungsauftrag ohne triftigen Grund vorzeitig auflöst

-          das Geschäft während des Alleinvermittlungsauftrages durch einen anderen vom Auftraggeber beauftragten Makler zustande kommt

-          das im Alleinvermittlungsauftrag bezeichnete Geschäft deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber ohne namhaften Grund einen für das Zustandekommen des Geschäfts notwendigen Rechtsakt unterlässt.

e.     Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Provisionsansprüche des Maklers aufzurechnen. Dieser Aufrechnungsverzicht gilt nicht für Forderungen des Auftraggebers, welche vom Makler schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

 

5.     Nebenkostenübersicht und Rücktrtittsrecht

Der Makler übergibt dem Auftraggeber spätestens bei Abschluss eines Maklervertrages eine Nebenkostenübersicht, aus der insbesondere Nebenkosten bei Abschluss der jeweiligen Verträge sowie dem Auftraggeber allenfalls zukommenden Rücktrittsrechte nach dem Konsumentenschutzgesetz (falls der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist) zu entnehmen sind.

 

6.      Sonstige Bestimmungen

a.     Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Makler und dem Auftraggeber wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für Wien zuständigen Gerichtes vereinbart. Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist und im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, gilt diese Gerichtsstandvereinbarung gemäß § 14 Konsumentenschutzgesetz nur, wenn dadurch die Zuständigkeit eines Gerichtes begründet wird, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Auftraggebers liegt. Der Makler ist jedenfalls berechtigt, den Auftraggeber auch vor jedem sonstigen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Makler und dem Auftraggeber unterliegt österreichischem Recht.